Individuelle Berufsorientierung (während der Unterrichtszeit)
Antrag: auf Fernbleiben vom Unterricht (max. 5 Tage) zum Zweck der individuellen Berufsorientierung (Schnuppern in einem Betrieb) – (§ 13b SCHUG) – (während der Unterrichtszeit); Antrag
Individuelle Berufsorientierung (außerhalb der Unterrichtszeit)
Vereinbarung (Erziehungsberechtigte und Betrieb) zwecks Absolvierung einer individuellen Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit; Vereinbarung